Kommunen erhalten Rechtsgrundlage für die Schaffung von Alkoholverbotszonen
Das Kabinett hat diese Woche beschlossen, eine Rechtsgrundlage für die Ausweisung von Alkoholverbotszonen zu schaffen.
Dazu erklärt Birte Glißmann als polizeipolitische Sprecherin der CDU- Landtagsfraktion:
„Nachdem wir bereits die Rechtsgrundlage geschaffen haben, dass Kommunen Waffenverbotszonen einrichten können, erfolgt nun ein weiterer Schritt, der die Handlungsspielräume der Kommunen für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum unter bestimmten Voraussetzungen erweitert. Überall dort, wo übermäßiger Alkoholkonsum im öffentlichen Raum zu Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten führt, können Kommunen künftig prüfen, ob Alkoholverbotszonen eingerichtet werden können. Dort sind dann der Verzehr und die Mitnahme von Alkohol untersagt, die Polizei und die Ordnungsbehörden haben die Einhaltung entsprechend zu kontrollieren. Die Einrichtung von Alkoholverbotszonen ist den Kommunen selbst überlassen und an hohe Voraussetzungen geknüpft. Sie ersetzen auch keine präventiven Maßnahmen, die stets Teil eines Gesamtkonzeptes im Umgang mit Alkoholkonsum im öffentlichen Raum sein müssen. Es ist aber richtig und notwendig, den Instrumentenkasten der Kommunen dort zu erweitern, wo sie bisher für ein stärkeres Sicherheitsgefühl der Bevölkerung und zum Schutz der Allgemeinheit eingeschränkt waren.“