Birte Glißmann
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Presseerklärung zum Urteil des OVG zum Ausbau der K22

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat in seinem gestrigen Urteil im Verfahren zur K22 entschieden, ein sogenanntes ergänzendes Verfahren durchzuführen. Im Zuge des ergänzenden Verfahrens können vom Kreis die in der Planung festgestellten Mängel beim Verkehrsgutachten sowie beim Umfang der für den Bau der K22 in Anspruch zu nehmenden privaten Grundstücksflächen behoben werden. Im Anschluss kann die Planung zur K22 Rechtswirksamkeit erlangen und es kann nach über 40 Jahren mit dem Spatenstich zur K22 begonnen werden.

Hierzu erklärt CDU-Landtagsabgeordnete Birte Glißmann:

„Die Politik der CDU-geführten Landesregierung zur Beschleunigung von Planungsverfahren zeigt am Beispiel der K22 Wirkung. Nach dem Urteil in erster Instanz, in dem es rechtlich noch nicht die Möglichkeit eines ergänzenden Verfahrens gab, hätte die Planung zur K22 komplett von vorne begonnen werden müssen. Nach Änderung des Landesverwaltungsgesetzes hatte das Oberverwaltungsgericht nun in zweiter Instanz die Chance ein ergänzendes Verfahren einzuleiten, bei dem der Kreis nicht die komplette Planung von vorne betreiben, sondern nur die beanstandeten Punkte nachbessern muss. Das spart Zeit sowie Geld und hilft vor allem in der Sache, dass die K22 auf absehbare Zeit gebaut werden kann.“

Für den CDU-Kreistagsabgeordneten, Daniel Kölbl, steht nach dem Urteil fest:

„Jetzt ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis die K22 ausgebaut wird. Im ergänzenden Verfahren muss der Kreis nur noch die beanstandeten Punkte abarbeiten und dann kann der Spatenstich zur K22 erfolgen. Mit dem ergänzenden Verfahren geht einher, dass nun für einen Großteil der Planung Rechtssicherheit besteht und nur noch über die vom Gericht beanstandeten Themenbereiche verhandelt wird. Mit diesem Urteil sind wir mit dem Ausbau der K22 so weit wie noch nie zuvor.“