Einbruchsschutzprogramm geht weiter – ab heute Anträge stellen!
Wir wollen gezielt Eigentümerinnen und Eigentümer wie auch Mieterinnen und Mieter in Schleswig-Holstein dabei unterstützen, etwas für die Sicherung ihrer selbstgenutzten Wohnimmobilie zu tun. Deshalb schreiben wir das erfolgreiche Einbruchschutzprogramm des Landes fort und stellen für das Jahr 2023 weitere 1,6 Millionen Euro für Maßnahmen des technischen Einbruchschutz zur Verfügung. Eine Investition in guten Einbruchsschutz ist die beste Möglichkeit, um Wohnungseinbruchsdiebstähle bereits im Versuchsstadium zu stoppen. Ab heute können wieder Anträge zur Bezuschussung dieser Investitionen gestellt werden.
Bezuschusst werden können Einbau sowie die Nachrüstung von Fenster- und Terrassentürelementen sowie der Einbau von Alarmanlagen und Bewegungsmeldern, die den erforderlichen technischen Standards entsprechen. Dies ist ab Investitionskosten von 500 Euro pro Antrag möglich. Der Zuschuss für förderfähige Investition zwischen 500 Euro und 1000 Euro beträgt 20 Prozent. Darüber hinausgehende Ausgaben bis 10.000 Euro werden mit 15 Prozent gefördert. Die Maßnahmen zum Einbruchschutz müssen in diesem Jahr durchgeführt werden und der Abruf der Zuschüsse bei der IB.SH bis spätestens 15.12.2023 erfolgt sein.
Anträge können ab dem 15.05.2023 bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein gestellt werden. Weitere Informationen gibt es unter folgendem Link: https://www.ib-sh.de/produkt/zuschuss-fuer-einbruchschutz/