Die Amtsgerichte Pinneberg und Elmshorn bleiben!
Im Rahmen der Amtsgerichtsstrukturreform hat das Justizministerium gemeinsam mit den Gerichtspräsidenten einen Strukturvorschlag vorgestellt. Nach dem Vorschlag bleiben die beiden Standorte im Kreis Pinneberg – Elmshorn und Pinneberg – erhalten. Das ist wichtig für die Bürgernähe und Erreichbarkeit der Justiz vor Ort, gleichzeitig ist die Gewissheit wichtig für die Beschäftigten der beiden Amtsgerichte. Ich freue mich sehr über diese Entscheidung.
Mein Kollege Martin Balasus und ich haben hierzu auch eine Pressemitteilung gemacht:
Pressemitteilung
Birte Glißmann und Martin Balasus: Erhalt der Amtsgerichte Elmshorn und Pinneberg
ist ein starkes Signal für Bürgernähe und Verlässlichkeit der Justiz
Elmshorn/Pinneberg, 20. Oktober 2025 – Die CDU-Landtagsabgeordneten Birte Glißmann und Martin Balasus begrüßen den gemeinsamen Vorschlag der Landesregierung und der Gerichtspräsidenten zur Amtsgerichtsstrukturreform in Schleswig-Holstein, der den Erhalt der Amtsgerichte in Elmshorn und Pinneberg vorsieht. Hierfür hatten sich die beiden Abgeordneten in der Vergangenheit stark gemacht.
Beide Abgeordnete betonen, dass die Reform ein gelungenes Beispiel für verantwortungsvolle Strukturpolitik sei, die Effizienz mit Bürgernähe verbindet. „Es geht nicht nur um Verwaltungsstrukturen, sondern um das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat. Wenn Gerichte nah an den Menschen bleiben, stärkt das das Vertrauen in die Justiz insgesamt. Gleichzeitig kann mit dieser maßvollen Strukturreform auch der notwendige Einsparbeitrag erbracht werden“, so Glißmann und Balasus.
„Die Entscheidung ist eine gute Nachricht für die Bürgerinnen und Bürger in unserer Region“, erklärt Birte Glißmann, Landtagsabgeordnete für Elmshorn. „Der Zugang zum Recht muss auch in Zukunft wohnortnah und verlässlich möglich bleiben. Dass die Landesregierung den Standort Elmshorn dauerhaft sichert, ist ein klares Bekenntnis zur Bedeutung unseres Justizstandortes.“
Während das Amtsgericht Pinneberg künftig etwas kleinere Zuständigkeiten haben wird, bleibt es als Standort bestehen. „Natürlich bedeutet die Anpassung der Zuständigkeiten auch eine Veränderung der Strukturen“, sagt Martin Balasus, Landtagsabgeordneter und CDU-Kreisvorsitzender. „Entscheidend ist aber: Das Amtsgericht bleibt vor Ort. Damit bleibt der direkte Zugang für Rechtssuchende erhalten, und auch die Beschäftigten haben nun endlich Planungssicherheit.“
Das Amtsgericht Elmshorn wird durch die Übernahme zusätzlicher Zuständigkeiten aus Pinneberg etwas wachsen. Die räumlichen Kapazitäten vor Ort ermöglichen diese Erweiterung. „Die Sanierungsarbeiten am Amtsgericht Elmshorn können planmäßig fortgesetzt werden – das ist ein weiterer wichtiger Schritt für die Modernisierung der Justizinfrastruktur in Schleswig-Holstein“, so Glißmann weiter.